Monatsarchiv August 2022

„Wann fährt sie endlich?“ – Eifelquerbahn-Reaktivierung ein gefragtes Thema auf dem diesjährigen Ehrenamtstag in Gerolstein

Das schöne Wetter am vergangenen Sonntag nutzten zahlreichen Menschen für einen Besuch in Gerolstein, fand dort doch der diesjährige von der Staatskanzlei in Mainz veranstaltete Ehrenamtstag statt. Über 50 Vereine aus ganz Rheinland-Pfalz nutzten die Möglichkeit, sich und ihre Arbeit den zahlreichen Besuchern zu präsentieren, darunter auch der Eifelquerbahn-Verein aus Kötterichen im Landkreis Vulkaneifel. Dabei interessierte die Besucher am Stand vor allen Dingen eines: „Wann fährt sie endlich?“.

„Wenn man einen Blick in die offiziellen Unterlagen der DB Netz AG aus dem Jahr 2019 wirft, müsste die Frage eigentlich lauten: Warum fährt die Eifelquerbahn nicht schon längst?“, so der Vorsitzende des Eifelquerbahn-Vereins, Jens Wießner. Nach dem Verein vorliegenden Informationen hatte die DB Netz AG die Kosten zur „Herstellung eines Betriebszustandes nach DB Standard“ auf ca. 760.000€, inkl. Streckenfreischnitt beziffert. Für die vollständige Sanierung der Kyllbrücke bei Pelm waren weitere 2,5 Mio. € veranschlagt. Doch das im vergangenen Jahr erstellte Gutachten zur Kyllbrücke zeigt, dass im ersten Schritt gerade einmal 170.000€ in die Brücke zu investieren wären. „Anstatt hier Nägel mit Köpfen zu machen, versteckt man sich seit Abschluss der erfolgreich durchgeführten Überführungsfahrten auf der Strecke im Frühjahr hinter der ausstehenden Machbarkeitsstudie des Zweckverband SPNV-Nord“, so Wießner. Doch damit könnte schon bald Schluss sein, wenn der Zweckverband, wie aktuell geplant, bis Ende September die Ergebnisse der Nutzen-Kosten-Untersuchung vorstellt. „Wir kennen das Ergebnis auch noch nicht und sind selbst schon sehr gespannt auf die Vorstellung der Studie. Das, was bisher über die Planungen von Verbandsdirektor Thorsten Müller und seinem Team im Zweckverband bekannt ist, klingt auf jeden Fall vielversprechend“, so Wießner weiter.

Mit batterieelektrischen und wasserstoffbetriebenen Triebwagen gibt es heute Alternativen zu den bisher auf nicht elektrifizierten Strecken eingesetzten Dieselfahrzeugen. Einen entsprechenden Probebetrieb mit jeweils drei Fahrzeugen zwischen Eifel und Lahn (Wasserstoff) und im Westerwald (batterieelektrisch) hat der Zweckverband erst dieses Jahr auf den Weg gebracht. Aber auch eine elektrifizierte Querverbindung zwischen Rhein und Eifel gehört zu den zu prüfenden Szenarien. Beim Fahrplan laufen die Planungen, ähnlich der Moselweinbahn von Bullay nach Traben-Trarbach, streckenübergreifend. So sollen die Züge sowohl über Andernach als auch über Gerolstein hinausgeführt werden. Von Vorteil ist hier die Tatsache, dass die Planungen für die Eifelstrecke als auch die Eifelquerbahn vom gleichen Ingenieurbüro durchgeführt werden.

Die zahlreichen Besucher am Stand des Eifelquerbahn-Vereins zeigten sich überzeugt, dass sich eine Reaktivierung der Eifelquerbahn positiv auf die gesamte Region auswirke. Ähnlich sieht dies auch eine aktuelle Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumentwicklung. Demnach entfalten Reaktivierungen im ländlichen Raum eine strukturpolitische Wirkung und haben darüber hinaus eine Signalwirkung als Investition in die Zukunftsfähigkeit einer Region.



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Zu den interessierten Besuchern am Stand gehörten auch Vertreter aus der Kommunal-, Landes- und Bundespolitik. Neben Ministerpräsidentin Malu Dreyer besuchten auch Landrätin Julia Gieseking, die Landtagsabgeordnete Astrid Schmitt sowie die Bundestagesabgeordnete Lena Werner den Eifelquerbahn-Verein. Der Vereinsvorsitzende Jens Wießner überreichte den Gästen aus der Politik dabei nicht nur die neueste Informationsbroschüre, sondern brachte auch die Hoffnung zum Ausdruck, dass mit der Vorstellung der Machbarkeitsstudie die DB Netz AG endlich ihre Haltung in Bezug auf einen Zugang zur Strecke ändert.

„Wir sind Herrn Dr. Ksoll von der Deutsche Bahn AG sehr dankbar, dass er sich nach der Verleihung des Pro Bahn Bundesfahrgastpreises des Themas Betretungsrecht angenommen hat, aber leider ist man von Seiten des zuständigen Regionalbereichs Mitte der DB Netz AG nicht von seiner bisherigen ablehnenden Haltung abgerückt. So wächst die Strecke aktuell wieder ungehindert zu“, so Noah Wand, Vorstandsmitglied des Eifelquerbahn-Vereins.

Auch in Bezug auf die Wiederinbetriebnahme der Eifelstrecke zwischen Kyllburg und Gerolstein vermisst man aktuell positive Signale. Zwar arbeitet man auch sonntags an der Instandsetzung der Strecke, es ist aber nicht ersichtlich, ob der bisher anvisierte Termin zur Wiederinbetriebnahme des Abschnitts „im Sommer 2022“ wirklich gehalten werden kann. In der Vergangenheit lieferte die Fahrplanauskunft auf bahn.de konkrete Anhaltspunkte zu einem möglichen Wiederinbetriebnahme-Termin. Aber auch hier sucht man aktuell vergebens nach einem Hinweis. Dafür findet sich dort schon der Termin für die nächste Streckensperrung auf der Eifelstrecke. Ab dem 17. Oktober soll der Abschnitt zwischen Philippsheim und Kyllburg für insgesamt 5 Tage gesperrt werden.

Pressemitteilung des Eifelquerbahn e. V. vom 31. August 2022

Trassensicherungsvertrag lässt weiter auf sich warten – Verpachtung durch Deutsche Bahn wirft Fragen zur Stilllegung auf

Im Februar 2021 kündigte das damals zuständige Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) an, einen Trassensicherungsvertrag für die im Abschnitt Kaisersesch – Gerolstein stillgelegte Eifelquerbahn mit der DB Netz AG abzuschließen. Nach der Landtagswahl im März 2021 wechselte die Zuständigkeit dafür ins Ministerium für Klimaschutz, Energie und Mobilität (MKUEM). Danach wurde es relativ still um das Thema.

„Wir haben uns im März 2022 an das zuständige MKUEM gewandt und mit Verweis auf das Landestransparenzgesetz (LTranspG) um konkrete Informationen zum Inhalt des Trassensicherungsvertrages gebeten“, so Eifelquerbahn-Verein Vorstandsmitglied Noah Wand. Was folgte, war wochenlanges Schweigen, gefolgt vom Hinweis der Pressestelle, dass man aufgrund des Verweises auf das LTranspG nicht zuständig für die Anfrage sei. Erst nach weiterer Korrespondenz mit dem Ministerbüro kam Bewegung ins Thema, und nach nicht ganz vier Monaten gab es dann tatsächlich eine Antwort:

„Im Nachgang der Stilllegung wurde bis zum heutigen Tage kein Vertrag über die Trassensicherung der Strecke 3005 mit der DB Netz AG geschlossen. Maßnahmen zur Trassensicherung zum Schutz vor Entwidmung und zum Erhalt der Strecke befinden sich gegenwärtig in der Abstimmung und sollen perspektivisch auf einer vertraglichen Grundlage mit der DB AG geregelt werden“, so die Stellungnahme des Ministeriums.

„Das man vier Monate benötigt, um uns mitzuteilen, dass es in den letzten 18 Monaten keine signifikanten Fortschritte gab, ist schon ein starkes Stück. Nachdem es von Seiten der DB AG aktuell keine Streckenentwidmung gibt, stellt das Fehlen des Trassensicherungsvertrages zumindest kein unmittelbares Problem dar. Wir hoffen aber, dass die neue Mannschaft im Bereich Mobilität des Ministeriums das Thema nun mit Nachdruck vorantreibt. Schließlich gibt es noch weitere Fragen zu klären“, so der Vorsitzende des Eifelquerbahn-Vereins Jens Wießner.

Alter Bahnsteig Kaisersesch im August 2022

Damit spielt Wießner auf Fragen rund um die 2021 erfolgte Stilllegung der Eifelquerbahn an. Bis zum 31. Dezember 2014 war die Strecke an die Vulkan-Eifel-Bahn (VEB) aus Gerolstein verpachtet, welche als letzte Betreiberin im Jahr 2019 schlussendlich das Verfahren zur Stilllegung des Streckenabschnitts Kaisersesch – Gerolstein eingeleitet hatte. Ein Blick, in den auf den Internetseiten des Eisenbahn-Bundesamts veröffentlichten „Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht“ der Deutsche Bahn AG aus dem Jahr 2016 offenbart nun allerdings, dass es nach der VEB noch einen weiteren Pächter, zumindest für zwei Teilabschnitte, gegeben haben muss. Denn auf Seite 130 heißt es: „Zugänge bei Gleisanlagen: 21 km aus vorjähriger Verpachtung zweier Teilabschnitte zwischen Pelm – Dockweiler-Dreis und Höchstberg (Uersfeld) – Kaisersesch der Strecke 3005 Gerolstein – Andernach“.

„Wenn man von Seiten der DB Netz AG die beiden oben genannten Streckenabschnitte im Jahr 2015 verpachtet hatte, dann nur als nicht stillgelegt. Schließlich wurde das entsprechende Verfahren nach §11 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) erst im Jahr 2019 eröffnet. Die Frage ist nun, hatte die Verpachtung rechtliche Auswirkungen?“, so der Vorsitzende des Eifelquerbahn-Vereins.

Wäre die VEB bis zur Stilllegung der Strecke weiterhin in Verantwortung gewesen, so hätte man von Seiten der DB Netz AG die VEB über die Verpachtung der beiden Streckenabschnitte in Kenntnis setzen müssen. Dies ist allerdings nicht geschehen, wie die VEB dem Eifelquerbahn-Verein auf Anfrage bestätigt hat.

Bahnübergang bei Hohenfels im August 2022

Das wirft für Wießner eine Reihe an bisher unbeantworteten Fragen auf: „Hat der neue Pächter die rechtliche Nachfolge der VEB für die beiden Streckenabschnitte übernommen? Um welches Eisenbahninfrastrukturunternehmen hat es sich hier gehandelt? Wurden die Aufsichtsbehörden informiert? Ist mit der im Jahr 2016 erfolgten Rücknahme der Streckenabschnitte durch die DB Netz AG nicht schlussendlich diese in der Verantwortung, und was alles bedeutet dies für den 2019 durch die VEB gestellten Stilllegungsantrag für den gesamten Streckenabschnitt?“ Von Seiten des Eifelquerbahn-Vereins hat man sich daher Mitte Mai an die zuständige Landeseisenbahnaufsicht im Mobilitätsministerium gewandt, welche die Anfrage gegenwärtig noch bearbeitet. „Die Verpachtung der beiden Streckenabschnitte wirft doch einige Fragen auf. Einerseits wurden Abschnitte der nicht stillgelegten Strecke weiterverpachtet, während man anderseits vom ehemaligen Pächter und Betreiber die Gesamtstilllegung verlangte. Das passt irgendwie nicht zusammen. Wir wollen daher geklärt wissen, ob das Stilllegungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde“, so der Vorsitzende des Eifelquerbahn-Vereins.

Pressemitteilung des Eifelquerbahn e. V. vom 05. August 2022