Zu Beginn des Jahres 2019 in der Eifel quasi bereits für tot erklärt, erlebte die Bahn deutschlandweit im Laufe des Jahres ein für viele unerwartetes Comeback. Die dringend notwendige Kehrtwende in der Verkehrs- und Umweltpolitik veranlasste die Bundesregierung dazu, eine Vielzahl von Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um die Bahn zurück in die Fläche zu bringen.
Die Novelle des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetztes (GVFG) bringt eine schrittweise Erhöhung der jährlich zur Verfügung stehenden Finanzmittel von bisher 332 Millionen Euro auf 2 Milliarden Euro im Jahr 2025 [1]. Darüber hinaus zielt die Förderung fast ausschließlich auf schienengebundene Projekte ab, wobei die Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken erstmals mit bis zu 90 Prozent vom Bund gefördert werden.
Des Weiteren werden durch die Aufstockung der Regionalisierungsmittel dringend notwendige Gelder zur Verfügung gestellt, um zusätzliche Leistungen im Rahmen des SPNV zu bestellen [1]. Die fehlenden Regionalisierungsmittel waren die Hauptursache für die gescheiterte Reaktivierung des Abschnitts Kaisersesch – Ulmen im Jahr 2004.
Mit der Bahnreform Mitte der 1990er Jahre ging die Zuständigkeit für den Nahverkehr auf der Schiene (SPNV) von der vormaligen Bundesbahn bzw. dem Bundesverkehrsministerium auf die Bundesländer über. Diese gründeten entsprechende Aufgabenträger-Organisationen (z.B. Zweckverbände) zur Planung und Bestellung des SPNV. Hierfür erhalten die Aufgabenträger vom Bund jährlich Finanzmittel in Höhe von derzeit 8,8 Mrd. Euro. Mit diesen Geldern werden die Verkehre nach europaweiten Ausschreibungsverfahren bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen bestellt.
Es entscheidet also nicht mehr „die Bahn“ wann und wo wie viele Züge fahren, sondern die Länder bzw. deren Aufgabenträger-Organisationen.
Das Ziel der Bundesregierung ist eine Verdopplung der Fahrgastzahlen bis zum Jahr 2030 und die Steigerung des Anteils im Güterverkehr auf 25 Prozent [2].
Um dieses Ziel zu erreichen, ist es zusätzlich nötig auch die Planungen entsprechender Maßnahmen deutlich zu beschleunigen. Daher wurden durch den deutschen Bundestag mehrere Gesetzesvorhaben verabschiedet, welche das Ziel verfolgen, für zahlreiche Vorhaben die Planungen deutlich zu vereinfachen. So sind für die Sanierung oder Elektrifizierung von Strecken, den Ausbau von Bahnsteigen oder den Bau von Gleisanschlüssen die Planungen bereits deutlich vereinfacht worden [3].
Ein weiteres großes Problem war die bisherige kommunale finanzielle Beteiligung an den Reaktivierungsvorhaben, speziell wenn es um die Sanierung von Bahnübergängen und den Bau von Bahnsteiganlagen geht. Auch hier hat man von Seiten des Bundes, sowie des Landes, reagiert. In Zukunft übernimmt der Bund den kommunalen Anteil bei allen Kreuzungsmaßnahmen im Zusammenhang mit bundeseigenen Bahnen [4]. Von Seiten der DB AG und des Landes Rheinland-Pfalz wurde darüber hinaus eine umfangreiche Stationsoffensive auf den Weg gebracht, welche ohne finanzielle Beteiligung der Kommunen auskommt [5].
Dieses gesamte Maßnahmen-Paket hat die Anrainerkommunen, zusammen mit dem ZSPNV-Nord und dem Land Rheinland-Pfalz dazu veranlasst, die Reaktivierung der Eifelquerbahn wieder auf die Tagesordnung zu setzen.
Nach der Vorstellung eines ersten Fahrplanentwurfs im Juni 2020, hat die 63. Verbandsversammlung des ZSPNV-Nord hierzu eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben [6]. Hierin soll u.a. auch der Fahrplanentwurf noch einmal überarbeitet werden und der Infrastrukturbedarf sowie das Fahrgastpotenzial ermittelt werden.
Ende 2022 soll das Ergebnis dieser Machbarkeitsstudie und der hierauf aufbauenden Nutzen-Kosten-Untersuchung vorliegen. Die dieser Studie zugrunde liegende „Standardisierte Bewertung“ wurde erst im Juli 2022 durch das Bundesverkehrsministerium (BMDV) veröffentlicht, wobei die neue Version deutlich günstigere Parameter für Reaktivierungen im ländlichen Raum enthält. Dies hat das Bündnis für eine Verkehrswende im nördlichen Rheinland-Pfalz dazu veranlasst, eine Resolution zu verabschieden, in der das BMDV aufgefordert wurde, die neuen Kriterien zeitnah zu verabschieden [7]. Auch die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat im Dezember 2020 einen Beschluss verabschiedet, in welchem sie den Ausbau der Bahn zum stärksten Verkehrsmittel fordert [8].
Damit die Reaktivierung diesmal zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden kann und die Bevölkerung nach mehr als 30 Jahren wieder einen Anschluss an das deutsche und europäische Bahnnetz erhält, bedarf es vor allem ansprechender Fahrplan-Konzepte, welche auf die Bedürfnisse der Menschen ausgerichtet sind.